Landesregister der Pfandrechte und Register der an Kraftfahrzeugen bestehenden Pfandrechte


Am 15. März 2014 trat in Ungarn das neue BGB in Kraft, das das in Punkt 2.6 eingehend dargestellte Kreditsicherheitsregister einführte. Die gemäß dem alten BGB eingerichteten Register wurden aber nicht aufgehoben, Änderungen der darin erfassten Sachen sind immer noch dort durchzuführen. Ins Landesregister der Pfandrechte und der an Kraftfahrzeugen bestehenden Pfandrechte (bezüglich Hypotheken sowohl an Mobilien als auch an Vermögen) kann ein jeder durch die Internetfläche des Kreditsicherheitssystems kostenlos Einsicht nehmen.