Register der Kreditsicherheiten


Das Register der Kreditsicherheiten enthält Erklärungen über Tatsachen eines Pfandrechts, Factorings, Finanzleasings oder Verkaufs mit Eigentumsvorbehalt. Die informatische Anwendung (Kreditsicherheitssystem), durch die Erklärungen zur Kreditsicherheit abgegeben und registriert, sowie diese eingesehen werden können, wird von der Landeskammer des Ungarischen Notariats aufrechterhalten und gepflegt. Erklärungen zur Kreditsicherheit können nur von registrierten Anwendern – sowohl Schuldner als auch Gläubiger müssen registriert sein – abgegeben werden.


Die Registration kann erfolgen:


– durch elektronische Signatur im Kreditsicherheitssystem,


– im Kreditsicherheitssystem online ohne elektronische Signatur,


– vor einem Notar, wenn der Antragsteller über keine elektronische Signatur verfügt.


Zur Gültigkeit der Registration bedarf es eines Besuchs beim Notar, um vor ihm eine Identitätserklärung über Wahrheit und Glaubwürdigkeit der im Registrationsantrag angegebenen Daten abzugeben. Dafür stehen dem Antragsteller 15 Arbeitstage von erfolgreicher Einreichung des Registrationsantrags zur Verfügung.


Will die registrierungswillige Person in Vertretung einer bestimmten Person oder Organisation als ständiger Vertreter handeln, hat sie ihre Vertretungsmacht im Laufe der Registration durch eine öffentliche Urkunde oder eine Privaturkunde mit voller Beweiskraft nachzuweisen. Die Identitätserklärung kann vor einem beliebigen Notar abgegeben werden.


Ein registrierter Anwender kann eine Kreditsicherungserklärung nach seiner Wahl wie folgt abgeben:


a) verfügt er über eine qualifizierte elektronische Signatur, kann er auf der dazu dienenden Benutzeroberfläche des Systems durch Ausfüllen des Datenblattes und seine Weiterleitung an das Kreditsicherheitssystem die Erklärung ins Kreditsicherheitssystem selber eingeben;


b) vor einem beliebigen Notar;


c) wünschen es die Parteien, kann der beurkundende Notar den Pfandvertrag, den Kauf mit Eigentumsvorbehalt, den Factoring- oder den Leasingvertrag ins Kreditsicherheitssystem eingeben;


d) ermächtigen die Parteien den Rechtsanwalt, der den Pfandvertrag, den Kauf mit Eigentumsvorbehalt, den Factoring- oder den Leasingvertrag gegengezeichnet hat, zur Eingabe ihrer Erklärung ins System, kann er es tun;


e) eine natürliche Person ohne ständigen Vertreter kann einen im System registrierten Rechtsanwalt zur Abgabe einer Kreditsicherheitserklärung ermächtigen.


Durch die Benutzeroberfläche des Kreditsicherheitssystems im Internet (https://hbny.mokk.hu) kann jede beliebige Person das Register kostenlos einsehen. Gesucht werden kann nach der Person des Schuldners, nach der Registrationsnummer der Eintragung, sowie nach der Identifikationsnummer des betroffenen Fahrzeugs, und seit dem 15. März 2015 auch nach fünf Identifikationsmerkmalen des Vermögensgegenstands.