Landeskammer des Ungarischen Notariats


Die Aufsicht über die Tätigkeit des Notars obliegt den Justizorganen und der Notarkammer. Notare verfügen über ein Selbstverwaltungsrecht.


Selbstverwaltungsgremien der Notare:


Bezirkskammer
Präsidium der Bezirkskammer
Landeskammer des Ungarischen Notariats


Selbstverwaltungsgremien des Notariats sind juristische Personen und zum Gebrauch des ungarischen Staatswappens berechtigt. Der Notar wird durch seine Ernennung zum Mitglied einer Bezirkskammer. Notaranwärter und Notarassessoren werden durch Eintragung in die Namensliste zum Mitglied einer Bezirkskammer. Die Notarkammern vertreten und schützen die Interessen und das Ansehen des Berufsstandes, und sie wirken an Vorbereitung von Rechtsnormen mit, die das Notariat betreffen. Die Bezirkskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, deren Mitgliedschaft aus den ernannten Notaren bzw. den eingetragenen Notarassessoren und -anwärtern des jeweiligen Bezirks besteht. In Ungarn gibt es fünf Bezirkskammern, mit Sitz in Budapest, Győr, Pécs, Szeged bzw. Miskolc.




Landeskammer des Ungarischen Notariats


Dachorganisation der fünf Bezirkskammern ist die Landeskammer des Ungarischen Notariats, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als oberstes Selbstverwaltungsgremium vertritt sie den Berufsstand und seine Organisationen, schafft die Voraussetzungen für die Tätigkeit aller Kammern, wirkt an Vorbereitung von Rechtsnormen mit, und erlässt Richtlinien für die Berufsausübung der Notare, Notarassessoren und -anwärter.


Organe der Landeskammer sind die Vertreterversammlung, das Präsidium, der Präsident und die Rechungsprüfer. Sie werden jeweils für vier Jahre gewählt. In strategischen Fragen entscheidet die regelmäßig einberufene Vertreterversammlung der Bezirkskammern.


Der Präsident der Landeskammer vertritt die Landeskammer, deren Vertreterversammlung und Präsidium, und er sorgt für Vorbereitung und Durchführung ihrer Beschlüsse.