Das Zentrale Testamentsregister (ZTR)



Das Zentrale Testamentsregister ist die zentrale, elektronische Erfassung aller beurkundeten bzw. in Verwahrung genommenen letztwilligen Verfügungen. Es ist durch die Verordnung Nr. 4/2009 (III.6.) IRM des Ministeriums für Justiz und Polizeiwesen geregelt. Das Register wird von der Landeskammer des Ungarischen Notariats verwaltet. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, die von ihm beurkundete letztwillige Verfügungen (Testamente, Erbverträge, Schenkungen von Todes wegen, Erbverzichte), die bei ihm verschlossen oder offen in amtliche Verwahrung gegebene Testamente und ihre Änderungen, Widerrufe oder Rücknahmen auch gegen den Willen des Klienten, aber bei seiner gleichzeitigen Informierung, ins Register einzutragen.


Letztwillige Verfügungen, die von einem Gericht oder einem Rechtsanwalt, bzw. von einem Konsularvertreter Ungarns beurkundet oder bei ihnen in amtliche Verwahrung genommen wurden, werden vom Archiv der Ungarischen Landeskammer der Notare ins Register aufgenommen, wenn sich diese beim Gericht, beim Rechtsanwalt oder beim Landesarchiv der Ungarischen Notarkammer oder beim ungarischen Konsularvertreter befinden und der Erblasser dazu seine schriftliche Einwilligung erteilt hat.


Zur Abwicklung aller Nachlassverfahren sind in Ungarn die Notare befugt. Der zuständige Notar, der das Verfahren einleitet, ist verpflichtet, das ZTR gleichzeitig mit der Registrierung der Nachlassdokumentation abzufragen, ob der Erblasser eine letztwillige Verfügung im ZTR hat. Bei positivem Ergebnis ersucht er den Notar oder den Rechtsanwalt, in dessen Verwahrung sich das Schriftstück befindet, um die Herausgabe des Schriftstücks, und fügt es der Nachlassdokumentation bei.


Abfrage des ZTR und Eintragung einer letztwilligen Verfügung erfolgen kostenlos.